Immer wieder kommt es vor, dass Mitglieder eine Kündigung reklamieren, nachdem die Kündigungsfristen abgelaufen sind. Häufige Ursache sind: Kündigung wird nur mündlich dem Übungs-/Kursleiter mitgeteilt, Kündigung wird dem Übungs-/Kursleiter mitgegeben, Weg der Kündigung kann nicht nachvollzogen werden, usw.
In der Satzung des TuS ist klar geregelt, das für den Vereinsbeitritt, wie auch für den Austritt der Vorstand des TuS zuständig ist. Die Kündigung der Mitgliedschaft ist in schriftlicher Form, min. 6 Wochen vor Ende eines Kalenderhalbjahres einzureichen.
Ist die Kündigung eingegangen, wird durch die Mitgliederverwaltung eine Bestätigung der Kündigung versandt und ist damit die Kontrolle für das Mitglied, dass seine Kündigung angekommen ist.
Ich bitte daher bei Kündigungen generell auf diesen Ablauf zu achten. Verspätete Reklamationen, können in der Regel nicht stattgegeben werden.
Gerd Michaely
Vorsitzender.