Außensport möglich.

Gemäß den Vorgaben der 17.CoBeVo ist der Außensport in Gruppen wieder zulässig. Die Verbandsgemeinde Kaisersesch hat das Schulstadion für Training wieder freigegeben. Hierzu hat sie das Hygienekonzept für das Station angepasst. Die Vorgaben sind wiefolgt:

Stand: 08.03.2021Hygienekonzept für den Betrieb desKunstrasenplatzesder Verbandsgemeinde Kaisersesch(Stand: 08.03.2021)

Mit der 17. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (CoBeLVO) vom 05.03.2021sind weitere Lockerungen/Maßnahmen zur Durchführung von Sport im Freien bekanntgegeben worden. Die Verbandsgemeinde Kaisersesch, als Träger desKunstrasenplatzes Kaisersesch hat entschieden, die Anlage unter nachfolgenden Voraussetzungen für den Trainings-und Spielbetrieb zu öffnen. Nur unter Einhaltung der nachfolgenden Regelungen ist die Durchführung desTrainingsbetriebs auf dem Kunstrasenplatzerlaubt.

Allgemeines

1.Kontaktfreies Training einzelnoder unter Wahrung der Kontaktbeschränkungen (§ 2 Abs. 1 CoBeLVO –Alleine; mit Angehörigen des eigenen Hausstandes oder zusätzlich mit Personen eines weiteren Hausstands, höchstens jedoch mit insgesamt 5 Personen).

2.Kontaktfreies Trainingin kleinen Gruppen bis maximal zehn Personen plus Übungsleiter*in unter Einhaltung des Abstandsgebots für Sportler*innen ab dem 15. Lebensjahr.

3.Training in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und plus Übungsleiter*in.

4.Pro Platzhälfteist eine Trainingsgruppezulässig. Die Trainingsgruppen trainieren strikt getrennt voneinander und vermeiden Begegnungsverkehr. Aufgrund dessen beginnt und endet für jede Trainingsgruppe,welche für die hintere Platzhälfte (Platzhälfte B) im Belegungsplan eingetragen ist, das Training während der Geltungsdauer dieses Konzeptes 15 Minuten früher.

5.Personen mit erkennbaren Symptomeneiner Atemwegsinfektion ist der Zugang zur Anlage zu verwehren.

6.Es ist für alle Personen verpflichtend bei Betreten der Sportanlage die Händezu desinfizieren. DerNutzer stellt im Eingangsbereich des Kunstrasenplatzes einen eigenen Desinfektionsspender zur Verfügung.

7.Die Nutzung der Umkleidekabinen ist derzeit nicht erlaubt.

8.Die Mitnahme von Gegenständen ist auf das für die Sportausübung Notwendige zu reduzieren. Sollten Trainingsgeräte, die von dem Träger zur Verfügung gestellt werden genutzt werden, sind diese nach der Benutzung mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger zu reinigen oder mit einem mindestens begrenzt viruziden Mittel zu desinfizieren. Diese Reiniger sind von den Benutzern selbstmitzubringen.

9.Zuschauer sind nicht zugelassen, mit Ausnahme von Verwandten ersten und zweiten Grades bei der sportlichen Betätigung Minderjähriger.

Stand: 08.03.2021

10.Alle anwesenden Personen sind auf dem vorgesehenen Vordruck mit Name, Vorname, Anschrift und Telefonnummer zu erfassen. Weiterhin erklären sich alle Personen mit Unterschrift einverstanden, dass die Daten zur Ermöglichung einer Kontaktpersonennachverfolgung dokumentiert und durch den Betreiber für den Zeitraum von 1 Monat beginnend mit dem Tag des Besuchs aufbewahrt und im Anschluss unter Beachtung der DSGVO vernichtet werden.

11.Für die Einhaltung der Regelungen ist eine beauftragte Person vor Ort zu benennen und der Verwaltung mit allen Kontaktdaten (Anschrift, Telefon/Mobil, E-Mail) mitzuteilen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die Kontaktdaten aller Personen auf dem vorgesehenen Vordruck erfasst werden und sich alle Personen an die Hygienevorschriften halten. Die beauftragte Person ist dafür verantwortlich, dass die Anwesenheitslisten im Original in dem dafür vorgesehenen abgeschlossenen Briefkasten in der Umkleidekabine2 am Tag der Benutzung eingeworfen werden. Besonderheiten Wettkampf-und Spielbetrieb

12.Wettkampf-und Spielbetrieb ist derzeit nicht erlaubt.Schlussbestimmungen

13.Dieses Hygienekonzept sowie die Belegungspläne gelten zunächst bis zum 21.03.2021. Die Verbandsgemeinde Kaisersesch behält sich vor, dieses entsprechend von Neuerungen oder Änderungen anzupassen.

14.Erhält die Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch Kenntnis über Nichteinhaltung der Hygienevorschriften (z. B. Überschreitung der Teilnehmer, Nichtvorlage von Anwesenheitslisten, etc.) wird diese Gebrauch von ihrem Hausrecht machen und der Trainingsgruppe den Zutritt verweigern.Es wird auf den bisher gültigen Belegungsplan und den Übersichtsplan verwiesen.

Kaisersesch, den 08.03.2021

Im Auftrag gez.Albert JungBürgermeister

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